Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle wichtigen Details findest du weiter unten

Amanda Jessica Guilfu -Dein Event Verleih 24

Das ist ein sehr wichtiger Punkt für einen Event-Verleih. Bei Textilien wie Tischdecken, Hussen und Sitzkissen kommt es leider häufig vor, dass sie durch Wachs, Rotwein, Brandlöcher oder Risse so stark beschädigt oder verschmutzt werden, dass man sie komplett ersetzen muss.

Ich habe diesen Fall jetzt in § 6 Punkt 3 (für extreme Verschmutzungen/Flecken) und § 6 Punkt 4 (für die Abrechnung des Wiederbeschaffungswertes) noch einmal unmissverständlich und rechtssicher ergänzt.

Hier sind die AGB mit den Ergänzungen – bereit zum Kopieren:

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Amanda Jessica Guilfu („Dein Event Verleih 24“) (nachfolgend Vermieter genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt).
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individualabreden zwischen den Parteien haben stets Vorrang.

§ 2 Angebot und Annahme

  1. Die Angebote auf der Internetseite des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung des Mieters vom Vermieter in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt wurde.
  3. An individuell erstellte Angebote hält sich der Vermieter drei Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.

§ 3 Preise, Lieferkosten und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Endpreise.
  2. Lieferkosten: Da die Mietgegenstände mit einem eigenen Lieferfahrzeug zugestellt werden (kein Postversand), werden die Kosten für Anlieferung und Abholung individuell nach Entfernung berechnet und im Angebot/Auftrag gesondert ausgewiesen. Sofern eine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt diese standardmäßig bis zur Bordsteinkante, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.
  3. Fälligkeit: Die Miete sowie die Lieferkosten sind – sofern nicht anders vereinbart – am Tag der Übergabe der Mietartikel (bei Abholung durch den Mieter oder bei Anlieferung durch den Vermieter) zur Zahlung fällig.
  4. Zahlungsweise: Die Zahlung erfolgt in bar bei Übergabe. Andere Zahlungsweisen (z. B. Kartenzahlung oder Vorabüberweisung) bedürfen der vorherigen Absprache und Bestätigung des Vermieters in Textform.
  5. Anzahlung: Bei Auftragswerten über 500,00 EUR behält sich der Vermieter vor, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises nach Vertragsschluss zu fordern. Diese ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Anzahlungsrechnung fällig.
  6. Kaution: Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor Übergabe der Mietgegenstände eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände unverzüglich erstattet.

§ 4 Stornierungskosten und Rücktritt

  1. Der Mieter kann bis zu 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
  2. Bei einem späteren Rücktritt werden folgende Stornierungskosten fällig, jeweils berechnet nach dem vereinbarten Gesamtauftragswert (Mietpreis zzgl. etwaiger vereinbarter Service-/Lieferleistungen):
  • 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragswertes
  • 29 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes
  • Ab 6 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt (No-Show): 90 % des Auftragswertes

    3.
  1. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen (z. B. entfallende Endreinigung, nicht angefallene Transportkosten) an.

§ 5 Abholung, Lieferung und Mängelprüfung

  1. Grundsätzlich sind die Mietgegenstände beim Vermieter abzuholen. Eine Lieferung erfolgt (sofern vereinbart) bis zur Bordsteinkante. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Lieferort mit einem entsprechenden Lieferfahrzeug erreichbar ist.
  2. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
  3. Mit der schadlosen Übernahme bestätigt der Mieter die Funktionstüchtigkeit. Zeigt sich ein verdeckter Mangel erst nach dem Aufbau oder während der Mietzeit, ist dieser dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.

§ 6 Haftung für die Mietsache und Rückgabe

  1. Mit der Übergabe geht die Gefahr für die Mietsache (Verlust, Beschädigung) auf den Mieter über. Er haftet während der Mietdauer für von ihm oder seinen Gästen/Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden, Verlust oder Unfälle.
  2. Der Mieter hat für eine sachgemäße Nutzung und (bei Bedarf) permanente Betreuung der Mietgegenstände zu sorgen. Tische, Stühle und empfindliche Textilien/Geräte sind vor extremer Witterung (insb. Dauernässe, Sturm) zu schützen.
  3. Die Rückgabe muss im ordnungsgemäßen, sortierten und besenreinen Zustand erfolgen. Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 25,00 EUR pro angefangene Stunde berechnet. Dies gilt insbesondere auch für Textilien (z. B. Tischdecken, Hussen, Sitzkissen), die durch Flecken (z. B. Wachs, Rotwein) eine über das normale Maß hinausgehende Sonderbehandlung erfordern. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Reinigungsaufwandes vorbehalten.
  4. Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Bei Verlust, Totalschaden oder bei irreparablen Beschädigungen (z. B. Risse, Brandlöcher oder dauerhafte Flecken auf Textilien wie Tischdecken, Hussen und Sitzkissen), die eine weitere Vermietung unmöglich machen, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert (Neuanschaffungspreis) der jeweiligen Gegenstände in Rechnung gestellt.

§ 7 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  3. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt unberührt, ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis ist Heilbronn. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Heilbronn ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.

§ 9 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


© 2023 - 2026 Dein Event Verleih 24